Unterstützte Kommunikation gibt eine Stimme
Um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und ein selbstbestimmtes Leben zu führen, muss man mit anderen kommunizieren können. Doch nicht allen ist das möglich. Hier kommt Unterstützte Kommunikation ins Spiel, denn sie hilft aus der „Sprachlosigkeit“.

Es ist nicht nur ein Grundbedürfnis der Menschen zu kommunizieren, sie haben auch ein Recht darauf. Das gilt für alle Menschen, wie in der UN-Behindertenrechtskonvention explizit festgehalten ist (u.a. Artikel 9). In Österreich leben etwa 63.000 Menschen mit einer Einschränkung in der Lautsprache. Die Gründe sind vielfältig: So können sie in einer kognitiven oder körperlichen Behinderung liegen. Manche Einschränkungen bestehen von Geburt an, etwa wenn ein Kind mit einem bestimmten Gendefekt auf die Welt kommt oder wenn es im Autismus-Spektrum und von dem her non-verbal ist. Andere verlieren wegen einer fortschreitenden Erkrankung wie ALS (Amyotrophe Lateralsklerose) oder MS (Multiple Sklerose) langsam die Fähigkeit zu sprechen. Auch nach plötzlich auftretenden Ereignissen, zum Beispiel einem Schlaganfall oder einem Schädel-Hirn-Trauma, kann es sein, dass man sich nicht mehr (ausreichend) verständigen kann.

Hilfsmittel aus der Unterstützten Kommunikation erhöhen die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen in der Lautsprache erheblich. Dabei ist die Form der jeweiligen Unterstützung sehr individuell. Bei den einen reichen analoge Hilfsmittel wie Objekte, Kommunikationstafeln oder Bilder- und Symbolkarten, um kommunikativ interagieren zu können. Andere müssen auf computergestützte Technologien zurückgreifen. Das beginnt bei Spezialtastaturen und geht über Blasschalter statt einer Maus bis hin zur Augensteuerung. Neben der Hardware wie Computer (z.B. am Arbeitsplatz) oder Tablets, um auch unterwegs eine Verständigung zu ermöglichen, muss die notwendige Spezialsoftware angeschafft werden. Spätestens hier wird es kostspielig. Hinzu kommt: Betroffene benötigen neben den Hilfsmitteln auch Beratung und Begleitung, damit sie mithilfe der Geräte sprechen können.

Unzureichende Unterstützung durch öffentliche Hand

Im Geschäftsjahr 2024/25 erreichten uns 16 Anträge für Hilfsmittel der Unterstützten Kommunikation. 62.433 Euro beträgt die Gesamtsumme, die wir zugezahlt haben. An den Kosten beteiligen sich gelegentlich auch das Sozialministeriumservice, die ÖGK, die zuständige Bundeshauptmannschaft, die MA40, der Fonds Soziales Wien oder die PVA – aber nicht immer. Das Problem ist, dass Betroffene nicht nur bei unterschiedlichen Stellen auf Landes- und Bundesebene sowie bei Kassen ansuchen müssen, sie können auch bei der Einreichung nicht abschätzen, ob und in welcher Höhe die Zuzahlung zu diesen essentiellen Hilfsmitteln ausfällt. Und so stehen sie als Bittsteller vor den Antragsformularen.

Soforthilfe springt ein, wo andere Stellen nicht (zu)zahlen
Anhand einiger Beispiele aus der Soforthilfe wollen wir aufzeigen, wie komplex die Antragstellung sein kann, wie unterschiedlich hoch Zuzahlungen ausfallen können und mit welchen Restkosten Antragstellende konfrontiert sein können.
- Die siebenjährige Tochter von Familie B. hat eine spastische Tetraparese (unvollständige Lähmung aller vier Extremitäten mit unkontrollierbaren Muskelkontraktionen) und es ist ihr nur bedingt möglich, einen Stift zu halten. In der Volksschule wird sie nach dem Regellehrplan beschult. Um ihre kognitiven Fähigkeiten gerecht zu werden, benötigt sie entsprechende Hilfsmittel. Die Arbeit mit einem spezifisch angepassten Computersystem mit Spezialtastatur, Maus und Sprachausgabe ist wesentlich für ihren weiteren schulischen Werdegang. Die Kosten betragen laut Kostenvoranschlag 15.742 Euro. ÖGK, ÖGK Unterstützungsfonds, PVA und BH haben eine Zuzahlung abgelehnt. Einzig das Sozialministeriumservice beteiligt sich mit 5.000 Euro. Über den Soforthilfefonds haben wir die Restkosten von 10.742 für die Familie, die diesen hohen Betrag nicht aufbringen kann, übernommen.
- Herr H. (21 Jahre) hat eine Entwicklungsstörung und ist kognitiv behindert. Er arbeitet in einer Werkstätte der Lebenshilfe. Für eine selbstständige Alltagsbewältigung und zur Kommunikation soll ein Memoplaner angeschafft werden. Er benötigt durch das Assistenzsystem weniger Hilfestellung von Betreuungspersonen und zeigt Interesse, neue Aufgaben zu übernehmen. Wir werden um eine Zuzahlung gebeten. Sie beträgt 3.200 Euro bei Gesamtkosten von 3.450 Euro.
- Der Sohn von Familie M. ist fünf Jahre alt. Er hat Epilepsie und eine schwere Sprachentwicklungsverzögerung: Er spricht zirka zehn Wörter. Der Bub geht in den Kindergarten und hat eine 1:1 Betreuung und eine integrative Zusatzbetreuung, über die er ein Kommunikationstablet zur Verfügung gestellt bekommen hat. Damit er sich auch in der Familie und unterwegs verständigen kann, wird ein Tablet für zu Hause benötigt. Dieses kostet 2.630 Euro. Nach Abzug der Förderung durch die ÖGK bleiben 1.014 Euro, die wir der Familie zur Verfügung gestellt haben.
- Im Oktober 2023 wurde bei Frau P. (59 Jahre) ALS diagnostiziert. Bei ihr ist der Verlauf sehr schnell und mittlerweile kann sie nicht mehr sprechen, gehen, selbst essen oder sich ankleiden. Sie benötigt im Alltag bei jeder Situation Hilfe. Um kommunizieren zu können, wird ein Sprachcomputer mit Augensteuerung (Kosten: 13.546 Euro) benötigt. ÖGK, Behindertenhilfe und Hilfe im eigenen Land übernehmen einen Teil der Kosten. Wir werden um die Übernahme der Restkosten von 3.866 Euro gebeten.
- Der 27-jährige Sohn von Familie D. ist seit Geburt behindert: Er hat Muskeldystrophie Typ Duchenne (fortschreitende Muskelschwäche) und ist auf die Benutzung eines Rollstuhls angewiesen. Seine Erkrankung schreitet rasch voran. Mittlerweile fällt ihm aufgrund der fehlenden Lungenkapazität die Kraft und Luft, um verständlich zu sprechen. Daher wurde ein augengesteuerter Sprachcomputer angeschafft. Kostenpunkt: 34.580 Euro. Nach einer Zuzahlung von ÖGK und BH bleibt ein Restbetrag von 11.520 Euro, wovon wir 10.520 Euro übernehmen.