Integration? Inklusion? Teilhabe?
In Österreich spricht man im schulischen Kontext (großteils immer noch) von Integrationsklassen, nimmt im gleichen Atemzug aber das Wort Inklusion in den Mund. Wo liegen die Unterschiede? Und was genau ist gemeint, wenn von Teilhabe die Rede ist?

Integration – wie alles begann
Was Integration von Menschen mit Behinderungen bedeutet, lässt sich gut am Beispiel der Schule veranschaulichen. 1984 eröffnete in Oberwart (Burgenland) auf Bestreben engagierter Eltern von Kindern mit Behinderungen – und gegen den Widerstand von Behörden, Pädagog*innen und anderen Eltern – die erste Integrationsklasse in einer Volksschule. Fast zehn Jahre später, 1993, wurde der rechtliche Anspruch auf schulische Integration von Kindern mit Behinderungen in Volksschulen verankert, 1997 jener in der Sekundarstufe.
Was diese Klassen bis heute großteils ausmacht: Sie gehen vom Konzept der Integration aus. Dabei werden die Eigenschaften der Mehrheitsgesellschaft, also der Kinder ohne Behinderungen, als „normal“, richtig und wertvoll erachtet. Die marginalisierte Gruppe wird toleriert. In einer integrativen Gesellschaft können Menschen mit Behinderungen zwar mitmachen, aber nicht so, wie sie es brauchen. Sie müssen sich anpassen.

Inklusion – Vielfalt anerkennen
Ist bei der Integration der Mensch gefordert, so ist es bei der Inklusion die Gesellschaft. Hierfür ist ein Umdenken notwendig. Denn nun passen sich die gesellschaftlichen Bedingungen an die Bedürfnisse aller Menschen an. Menschen werden in ihrer Vielfalt gesehen, anerkannt, geschätzt; Vielfalt erlangt Selbstverständlichkeit. Er wird als „normal“ angesehen, verschieden zu sein.
Inklusion verlangt nach einem offenen Umfeld, in dem das Leben so gestaltet wird, dass alle dabei sein können, wenn sie es wollen. Niederschwellige und zufällige Begegnungen werden ermöglicht. Aus nebeneinander wird miteinander.

Die Perspektive verschiebt sich also vom Individuum auf die Gesellschaft. Inklusion versteht diesen Zugang nicht als Luxus oder großzügige Geste, sondern als universell gültiges Menschenrecht. Und das betrifft alle Lebensbereiche: Kinderbetreuung, Bildung, Ausbildung, Arbeit, Wohnen, Freizeit, Kultur, Sport.
Teilhabe – nicht nur dazugehören
Die WHO bezeichnet Teilhabe als das „Einbezogensein in eine Lebenssituation“. Sie hängt also eng mit Inklusion zusammen und beschreibt das Recht, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, egal ob man es letztlich macht oder nicht. Doch die Tore stehen dafür offen. Wer teilhat, kann mitwirken, mitbestimmen und mitgestalten, kann selbst Entscheidungen treffen und sich frei entfalten. Kurz, man kann das Leben nach den individuellen Lebensentwürfen gestalten. Eng verknüpft damit ist die Teilgabe: Menschen mit Behinderungen übernehmen eine aktive Rolle in der Gestaltung von Gesellschaft und Politik. Indem sie sich beteiligen, bieten sie einen Mehrwert.
Zukunft – Gemeinsam Schritte setzen
Wenn man all diese Punkte bedenkt und sich dann ansieht, wie unsere Gesellschaft ausgestaltet ist, so wird schnell klar, dass noch viele Schritte gesetzt werden müssen, bis Inklusion, Teilhabe und Teilgabe Realität sind. Denn noch ist es in ganz vielen Bereichen so, dass es gesellschaftliche Barrieren sind, die behindern. Zudem gibt es immer noch viele Vorurteile gegenüber Inklusion: Sie wäre zu teuer und Kinder ohne Behinderungen würden darunter leiden. Doch diese Argumente sind längst widerlegt. Mehr noch: Sie verkehren sich ins Gegenteil, wenn man bedenkt, dass nicht nur Menschen mit Behinderungen von einer inklusiven Gesellschaft profitieren. Und so liegt es an jedem Mitglied der Gesellschaft, sich für Inklusion und Teilhabe einzusetzen und dazu beizutragen, dass Menschen mit Behinderungen ihren rechtmäßigen Platz in der Mitte der Gesellschaft einnehmen können.