Mit einer Charity-Aktion zugunsten LICHT INS DUNKEL zeigen Sie Engagement für Familien mit minderjährigen Kindern und für Menschen mit Behinderungen. Sie übernehmen gesellschaftliche Verantwortung und erleben das gute Gefühl, dass einem Helfen gibt.
Vielfältige Möglichkeiten der Spende
Als Unternehmen können Sie mit den unterschiedlichsten Aktionen viel bewegen. Sie haben die Möglichkeit, uns regelmäßig zu unterstützen und so unsere Arbeit über lange Zeit hinweg sichern. Sie können aber auch mit einer einmaligen Aktion ein für uns unverzichtbares Zeichen setzen.
Sammelaktion
Vielleicht möchten Sie gemeinsam mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Zeichen der Menschlichkeit zum Ausdruck bringen und bei Ihrem Sommerfest, der Firmen-Weihnachtsfeier oder dem Firmenjubiläum für LICHT INS DUNKEL sammeln.
Zweckwidmung
Sie können Leistungen Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anerkennen, indem Sie einen bestimmten Betrag je Deka gebackener Weihnachtskekse, je gelaufenem Kilometer beim Stadtmarathon oder je überwundenem Höhenmeter im Urlaub spenden. Ihrer Kreativität sind keine Grenzen gesetzt.
Weihnachtsgeschenks-Spende
Es gibt Unternehmen, die von Weihnachtsgeschenken an Ihre Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner absehen. Das Geld, das sie dafür ausgegebenen hätten, fließt stattdessen als Spende an LICHT INS DUNKEL. Und somit auch in die Zukunft armutsbetroffener Kinder und von Menschen mit Behinderungen.
Benefizprodukte
Beliebt sind zudem Zweckwidmungen eines Produkts. Sie spenden einen Teil des Erlöses aus dem Verkauf dieses Benefizprodukts an LICHT INS DUNKEL.
Benefizveranstaltung
Einige Unternehmen organisieren Benefizveranstaltungen zugunsten LICHT INS DUNKEL. So unterschiedlich wie die Firmen, die dahinterstehen, so unterschiedlich sind die Formate. Das reicht vom Clubbing, bei dem der Eintritt gespendet wird, über das Gala-Dinner, bei dem die Konsumation als Spende an LICHT INS DUNKEL geht, bis hin zu Versteigerungen.
Werbeeinschaltungen
Als Medienunternehmen haben Sie auch die Möglichkeit Spots oder Einschaltungen (sei es in Print oder online) an LICHT INS DUNKEL zu spenden und unseren wichtigen Anliegen so Reichweite zu schenken.
Informationen zur barrierefreien Gestaltung Ihrer Veranstaltung finden Sie hier.
Oft gestellte Fragen
Ich richte eine Versteigerung aus. Wie sieht das mit der Absetzbarkeit der Spende aus?
Das Gesetz regelt sehr detailliert, wie die Absetzbarkeit zwischen Spenderin / Spender und Bieterin / Bieter geregelt ist. Wir haben die wichtigsten Informationen dazu in einem Informationsblatt für Sie zusammengefasst.
Sie haben Fragen zur Aufteilung der Absetzbarkeit bei Versteigerungen? Dann kontaktieren Sie bitte Thimo Kastner am besten noch vor der Versteigerung.
Kann ich Werbematerial und Spendenboxen für meine Veranstaltung haben?
Wir können Ihnen für Ihre Veranstaltung nach vorheriger Abklärung LICHT INS DUNKEL-Plakate oder LICHT INS DUNKEL-Spendenboxen zur Verfügung stellen.
Kann ich meine Spende steuerlich absetzen?
Ja, Sie können Ihre Spende als Betriebsausgabe steuerlich absetzen. Ein wichtiger Hinweis dazu: Betriebliche Spenden werden nicht ans Finanzamt weitergeleitet, sie müssen diese selbst melden.