Ihr Leben wirkt weiter!
In Ihrem Leben vertreten Sie Werte, die sich auch darin niederschlagen, welcher Organisation Sie spenden. Mit Ihrem Nachlass können Sie diese Werte weiterleben lassen.
Testamentsspende
Die gesetzliche Erbfolge regelt, wer im Todesfall erbberechtigt ist. Doch Sie können neben Ihren Liebsten in einem Testament auch LICHT INS DUNKEL als Erbe oder mit einem Vermächtnis bedenken. Sie helfen uns dadurch, armutsgefährdeten Kindern langfristig Lebensmut zu schenken und Menschen mit Behinderungen in ihrer selbstbestimmten Lebensführung zur Seite zu stehen.
So schaffen Sie Bleibendes über Ihr eigenes Leben hinaus und bewirken Gutes im Leben anderer.
Schenkungen
Sie können schon zu Lebzeiten Immobilien, Wertgegenstände, Wertpapiere oder Ähnliches durch eine Schenkung an uns übertragen. Diese werden veräußert und der Erlös kommt LICHT INS DUNKEL zugute. So sichern Sie, dass Ihre Spende genau dort ankommt, wo Sie es wünschen, und schenken außerdem Hoffnung.
Oft gestellte Fragen
Benötige ich ein Testament oder reicht ein Schreiben?
Es ist grundsätzlich empfehlenswert, ein Testament zu erstellen oder erstellen zu lassen – unabhängig von der Höhe Ihres Vermögens. Das Testament ist eine einseitige, jederzeit widerrufliche, letztwillige Verfügung, die eine Person zum Erben einsetzt.
Durch ein Testament haben Sie die Möglichkeit, Ihren letzten Willen klar zu formulieren und selbst zu entscheiden, wie Ihr Nachlass verteilt werden soll. Dies hilft, Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen zu vermeiden und ermöglicht es Ihnen, bestimmte Personen oder Organisationen zu berücksichtigen, die Ihnen wichtig sind. Es gibt Ihnen zudem die Sicherheit, dass Ihr Vermögen nach Ihren Wünschen verwendet wird. Die Erstellung eines Testaments macht vor allem dann Sinn, wenn man möchte, dass die gesetzlichen Erben nicht den gesamten Besitz erhalten oder einer von den Angehörigen mehr bekommen soll, als das Gesetz vorschreibt.
Falls kein Testament hinterlassen wird, greift die gesetzliche Erbfolge. Sie können Ihr Testament jederzeit widerrufen, ändern und an veränderte Lebensumstände anpassen. Wenn ein neues Testament verfasst wird, sollten vorherige Testamente ausdrücklich als ungültig erklärt werden, etwa durch die Formulierung: „Ich widerrufe hiermit alle meine bisherigen letztwilligen Verfügungen.“ So wird sichergestellt, dass alle früheren Testamente und Nachträge unwirksam sind. Idealerweise sollten ältere Testamente vernichtet werden, um sicherzustellen, dass nur die aktuellste Verfügung gilt. Ein später datiertes Testament hebt in der Regel alle früheren auf, was anhand des Datums nachvollzogen werden kann.
Neben den Erben sollte man immer auch Ersatzerben bestimmen. Es könnte ja sein, dass der eingesetzte Erbe vor oder gleichzeitig mit dem Erblasser verstirbt.
Die gesetzlichen Vorgaben für Testamente sind streng, um Missbrauch und leichtfertige Entscheidungen zu verhindern. Daher ist es ratsam, juristische Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass das Testament allen formellen Anforderungen entspricht. Ein Testament, das die formalen Vorgaben nicht erfüllt, ist unwirksam.
Welche Arten von Testamenten gibt es?
Es gibt zum einen das sogenannte eigenhändige Testament. Das eigenhändige Testament wird vom Erblasser selbstständig handschriftlich verfasst und unterschrieben. In diesem Fall sind keine Zeugen notwendig. Die Unterschrift muss am Ende des Textes stehen. Wenn das Testament aus mehreren Seiten besteht, empfiehlt es sich, jede Seite zu unterschreiben, um sicherzustellen, dass alle Seiten gültig sind. Ist beispielsweise nur die erste Seite unterschrieben, so haben die nachfolgenden Seiten keine rechtliche Gültigkeit. Die Angabe von Ort und Datum ist unbedingt anzuraten. Das eigenhändige Testament ist die einfachste Testamentsform. Von Nachteil kann allerdings sein, dass es leicht beseitigt oder übersehen werden kann.
Ein Testament kann aber auch von einer anderen Person oder mithilfe eines am Computer geschriebenen Textes erstellt werden. Man spricht in diesem Zusammenhang von einem fremdhändigen Testament. In diesem Fall muss der Testamentserrichter das Dokument in Anwesenheit von drei Zeugen gleichzeitig eigenhändig unterschreiben und dabei vermerken, dass dieses Schriftstück seinen letzten Willen darstellt (z. B. durch den Zusatz „Mein letzter Wille“). Die drei persönlich anwesenden Zeugen müssen ebenfalls ihre Unterschrift leisten und dabei einen Vermerk hinzufügen, der ihre Rolle als Zeugen bestätigt (z. B. „als Testamentszeuge“). Darüber hinaus sind die Angabe von Namen, Geburtsdaten und Adressen der Zeugen erforderlich, da die Zeugen identifizierbar sein müssen. Die Zeugen dürfen übrigens nicht selbst im Testament begünstigt oder mit dem durch das Testament Begünstigten verwandt oder verschwägert sein.
Letztlich gibt es noch das öffentliche Testament, welches bei einem Notar oder bei Gericht gemacht wird.
Grundsätzlich sollte man sich vor der Erstellung eines Testaments bei einem rechtskundigen Experten (Rechtsanwalt oder Notar) informieren, denn die Tücke steckt im Detail. Aufgrund der vielen Formvorschriften ist gerade bei der Erstellung eines fremdhändigen Testaments die Begleitung durch einen Rechtsanwalt oder Notar sehr empfehlenswert, weil Formfehler zur Ungültigkeit des Testaments führen. Diese Formfehler führen in weiterer Folge unter Umständen zu Streitigkeiten, die durch eine rechtskundige Beratung vermieden werden können.
Muss ich LICHT INS DUNKEL meine Testamentsspende bekannt geben?
Es ist natürlich Ihre private Angelegenheit, wen Sie in Ihrem Testament bedenken. Daher müssen Sie uns nicht vorab informieren.
Es empfiehlt sich jedoch, dass Sie Ihr Testament bei einem Anwalt oder einer Anwältin beziehungsweise einem Notar oder einer Notarin hinterlegen und es im Zentralen Testamentsregister registrieren lassen. So erfahren wir im Todesfall auf jeden Fall von Ihrem wertvollen Vermächtnis.
Durch die Eintragung im Zentralen Testamentsregister können Sie nämlich sicherstellen, dass ihre letztwillige Verfügung im Erbfall gefunden und dem zuständigen Gerichtskommissär zugeleitet wird. Im Register werden dabei nicht die Inhalte des Testaments gespeichert, sondern lediglich die persönlichen Daten der testierenden Person und das Datum der Testamentserstellung.
Sollten Sie Ihr Testament privat aufbewahren wollen, ist es wichtig, dieses an einem sicheren Ort zu hinterlegen, wo es im Todesfall leicht und schnell gefunden werden kann. Ein Testament, das nicht auffindbar ist, wird im Nachlassverfahren nicht berücksichtigt.
Wo erhalte ich Rechtsberatung zu Testamentsspenden?
Für eine umfassende und qualifizierte Rechtsberatung zur Erstellung Ihres Testaments sowie zur Erörterung aller Gestaltungsmöglichkeiten sollten Sie sich an einen Notar oder eine Notarin beziehungswiese einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin Ihres Vertrauens wenden. Diese Expert*innen stehen Ihnen mit ihrem Fachwissen zur Seite und helfen Ihnen, Ihre letzten Wünsche präzise und rechtssicher zu formulieren.
Gerne steht Ihnen auch die Kanzlei Brenner & Klemm Rechtsanwälte in allen Fragen zur Errichtung eines Testaments sowie der verschiedenen Möglichkeit der Einsetzung von LICHT INS DUNKEL zur Verfügung.
Brenner+Klemm Rechtsanwälte, Dr. Martin Brenner per Mail: kanzlei@brenner-klemm.at telefonisch: +43 1 813 81 99
Kann ich an LICHT INS DUNKEL auch etwas schenken oder nur vererben?
Sie können einen Teil Ihres Vermögens und Vermögenswerte LICHT INS DUNKEL auch zu Lebzeiten als Schenkung vermachen. Diese werden dann so rasch wie möglich veräußert. Ihre Schenkung ist steuerfrei und kommt somit vollständig armutsgefährdeten Familien und Menschen mit Behinderungen zugute.
Für Schenkungen ist grundsätzlich ein Schenkungsvertrag in Form eines Notariatsakts erforderlich. Das trifft jedoch nicht auf sämtliche Schenkungen zu. Setzen Sie sich am besten mit uns in Verbindung, wenn Sie schon zu Lebzeiten Teile Ihres Vermögens (z.B. Ihr Auto, Wertpapiere, Haus oder Wohnung) schenken und somit Gutes bewirken wollen. Wir werden die in Ihrem Fall passende Lösung vorschlagen.
Kann ich auch Immobilien, Wertgegenstände, Kunstwerke, Wertpapiere, Gold etc. vererben bzw. schenken oder nur Geld?
Ja, Sie können LICHT INS DUNKEL mit jeder Form an Vermögenswert bedenken. Wir sorgen dafür, dass Immobilien zu einem angemessenen Preis verkauft werden bzw. veräußern Wertpapiere und Gold so bald als möglich. Denn LICHT INS DUNKEL spekuliert nicht.
Kunstobjekte und Ähnliches werden zur Versteigerung an unsere Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner weitergeleitet. Da LICHT INS DUNKEL selbst keine Versteigerungen durchführt, können wir leider nicht garantieren, dass die jeweiligen Objekte in den Katalog der Veranstalterinnen und Veranstalter aufgenommen werden – diese Entscheidung obliegt dem jeweiligen Organisator bzw. der jeweiligen Organisatorin der Auktion. Sollte ein Objekt nicht zur Versteigerung kommen, so wird es bestmöglich und mit dem Ziel des höchstmöglichen Ertrags anderweitig veräußert.
Alternativ besteht auch die Möglichkeit, dass Sie Ihr Kunstobjekt in Eigenregie verkaufen und den Erlös an LICHT INS DUNKEL spenden.
Kontakt
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