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Spendenabsetzbarkeit

Sie können Ihre Spende absetzen. Seit Jänner 2009 zählt LICHT INS DUNKEL zu den spendenbegünstigten Organisationen. Sie können Ihre Spende daher in der Arbeitnehmerveranlagung als Sonderausgabe absetzen. Dadurch erhalten Sie einen Teil Ihrer geleisteten Spende zurück.

Bild mit Text "Ihre Spende ist steuerlich absetzbar"

So können Sie Ihre Spenden absetzen

Wenn Sie Ihre Spende absetzen möchten, müssen Sie LICHT INS DUNKEL – einmalig – Ihren vollständigen Vor- und Nachnamen (laut Meldezettel) sowie Ihr Geburtsdatum bekanntgeben.

Wir melden Ihre Spende dann am 28. Februar an das Finanzamt. Damit ist Ihre wertvolle Spende automatisch in Ihrer Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht.

Darauf müssen Sie bei der Bekanntgabe der Daten achten

Geben Sie Ihren vollständigen Vor- und Nachnamen, wie am Meldezettel geschrieben, und Ihr Geburtsdatum an. Schreiben Sie Ihren Namen vollständig aus, führen Sie eventuelle Zweitnamen oder Bindestriche an und verwenden Sie keine Namenskürzel und Spitznamen (Hans statt Johann, Susi statt Susanne). Bitte achten Sie auf die richtige Schreibweise, sonst ist die Spendenweiterleitung an das Finanzamt leider nicht möglich und Ihre Spende wird nicht abgesetzt.

Auf diesen Wegen können Sie Ihre Daten bekanntgeben

  • Sie geben hier Ihre Daten bekannt oder aktualisieren sie.
  • Sie kontaktieren uns telefonisch oder per E-Mail.
  • Sie tragen Ihren vollständigen Vor- und Nachnamen (laut Meldezettel) sowie Ihr Geburtsdatum bei Ihrer Spende per Online-Überweisung
    oder mit der Zahlungsanweisung (Erlagschein) direkt im Feld „Verwendungszweck“ ein. Diese Informationen werden nur übermittelt, wenn das Feld „Zahlungsreferenz“ nicht ausgefüllt ist. Dabei ist zu beachten, dass Ihre Informationen nicht immer richtig elektronisch ausgelesen und handschriftliche Ergänzungen nicht immer richtig an uns übermittelt werden. Somit kommt es dann zu keiner Meldung an das Finanzamt.

So können Sie Ihre Spende nachmelden

Falls Sie Ihre Daten noch nicht bekanntgegeben haben, registrieren Sie sich hier nachträglich mit Ihrer Kundennummer (falls vorhanden) oder Ihrer vollständigen Anschrift. Wir melden anschließend Ihre Spende beim Finanzamt nach. Es kann einige Arbeitstage in Anspruch nehmen, bis Ihre Daten im FinanzOnline ersichtlich sind. Darauf haben wir keinen Einfluss.

In diesem Jahr wird Ihre Spende vom Finanzamt berücksichtigt

Alle Spenden, die in einem Jahr getätigt wurden und bis inklusive 3. Jänner des Folgejahres (Spendeneingang vom 4. Jänner des Jahres bis 3. Jänner des Folgejahres) bei LICHT INS DUNKEL eingelangt sind, werden noch in diesem Jahr berücksichtigt. Spenden, die ab dem 4. Jänner des Folgejahres eingehen (sofern der 4. Jänner ein Banktag ist), zählen zu diesem Folgejahr.

Wenn Sie für Ihre Spende zu den Weihnachtstagen externe Zahlungsanbieter nutzen, kann es sein, dass Ihre Spende erst nach dem 3. Jänner bei uns einlangt. Das ist auf gesetzliche Rückhalte- und Einspruchsfristen zurückzuführen und darauf haben wir keinen Einfluss. Ihre Spende kann in diesem Fall erst im Folgejahr in Ihrer Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt werden. Die Absetzbarkeit geht jedenfalls nicht verloren.

Oft gestellte Fragen

Wo finde ich meine gemeldete Spende?

Ihre gemeldeten Spenden finden Sie bei FinanzOnline in WEITERE Sonderausgaben unter Spendensammeleinrichtungen karitativ. Bitte beachten Sie, dass wir NICHT unter „Karitative Einrichtungen“ zu finden sind.

Nähere Informationen zur automatischen steuerlichen Berücksichtigung finden Sie hier:
BMF – Spendenabsetzbarkeit einfach automatisch

Ab wann sehe ich meine Spende in der Arbeitnehmerveranlagung?

Wir sind gesetzlich verpflichtet, die Gesamtsumme Ihrer Jahresspenden am 28. Februar an das Finanzamt zu übermitteln. Nach der Bearbeitung durch das Finanzamt scheint nach wenigen Arbeitstagen Ihre wertvolle Spende in Ihrer Arbeitnehmerveranlagung auf.

Sie können Ihre Arbeitnehmerveranlagung unabhängig von unserer Meldung bereits früher an das Finanzamt schicken. Ihre Spende wird auf jeden Fall berücksichtigt.

BMF – Weitere Informationen

Welche Besonderheiten gibt es bei Online- und SMS-Spenden?

Bei Spenden über externe Zahlungsdienstleister kann es durch gesetzliche Bestimmungen (Rückhalte- bzw. Einspruchsfristen) länger dauern, bis die Spende bei LICHT INS DUNKEL ankommt.

Eine Spende mittels SMS wird nach einer gesetzlichen Frist von 60 Tagen vom Netzbetreiber an den Verein LICHT INS DUNKEL überwiesen. Erst nach dem Spendeneingang kann Ihre Spende dem Finanzamt gemeldet werden. Dazu benötigen wir Ihren Vor- und Nachnamen (laut Meldezettel), Ihr Geburtsdatum sowie Ihre Handynummer.

Warum scheint meine Spende in der Arbeitnehmerveranlagung nicht auf?

Bei uns gehen Spenden über viele Kanäle ein. Manchmal kommt es vor, dass wir Spenden nicht eindeutig zuordnen können und diese daher nicht gemeldet werden.

Sollten wir nicht alle Ihre Spenden an das Finanzamt übermittelt haben, kontaktieren Sie uns bitte. Selbstverständlich werden wir die Korrektur umgehend an das Finanzamt weiterleiten.

Anonyme und nicht zuordenbare Spenden können wir nicht an das Finanzamt übermitteln

Gemeinsame Konten. Wer meldet die Spende?

Wenn Sie über ein Familienkonto spenden, geben Sie bitte bekannt, wer die Spende steuerlich absetzen möchte. Die Einzahlung muss eindeutig einer Person zugeordnet werden, sonst ist die steuerliche Absetzbarkeit nicht möglich.

Sind Sammelspenden absetzbar?

Wenn eine gesammelte Spende bei uns eingeht, so ist das Absetzen der Spende für den Einzahler nicht möglich.

Können Firmenspenden abgesetzt werden?

Ja, Firmenspenden werden als Betriebsausgabe in der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt. Sie werden im Gegensatz zu Privatspenden nicht von der Spendenorganisation ans Finanzamt übermittelt. Das Unternehmen muss die Spenden selbst melden.

Muss ich meine Spende absetzen?

Sie müssen Ihre Spende nicht absetzen. In diesem Fall geben Sie einfach Ihr Geburtsdatum nicht an.

Wieviel wird von der Spende abgesetzt?

Bei Privatpersonen sind bis zu 10 % des Einkommens als Sonderausgabe (§ 18 Abs.1 Z.7) bzw. bei Betrieben bis zu 10 % des Gewinnes als Betriebsausgabe (§ 4a EStG) absetzbar.

Kontakt

Sie haben Fragen zum Absetzen Ihrer Spende? Dann kontaktieren Sie uns bitte:

per Mail: office@lichtinsdunkel.org
telefonisch: +43 1 533 86 88 – 21 oder +43 1 533 86 88 – 24

Österreichisches Spendengütesiegel - Reg. Nr. 05208

Spendengütesiegel

LICHT INS DUNKEL ist seit 2005 berechtigt, das Österreichische Spendengütesiegel zu führen.

Das Österreichische Spendengütesiegel belegt, dass LICHT INS DUNKEL mit den anvertrauten Geldern sorgfältig und verantwortungsvoll umgeht und stellt sicher, dass Spendengelder zweckbestimmt und wirtschaftlich eingesetzt werden. Dafür haben wir ein strenges Prüfverfahren durchlaufen, erfüllen die hohen OSGS-Standards und lassen uns einmal jährlich von der Weiler & Weiler Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H. kontrollieren.

Österreichisches Spendengütesiegel - Reg. Nr. 05208