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Unterstützung für Vereine und Organisationen

Die LICHT INS DUNKEL-Projektförderung unterstützt Projekte, die sich der Inklusion von armutsgefährdeten Kindern und/oder von Menschen mit Behinderungen verschrieben haben.

Ein Mann in einem Wanderrollstuhl bewegt sich unterstützt von zwei Männern neben einem Fluss.
© MALTESER

Viele Menschen in Österreich können nur bedingt an kulturellen, sportlichen und gesellschaftlichen Aktivitäten teilnehmen. Andere leben, arbeiten oder verbringen Zeit in einem Umfeld, das nicht ausreichend auf ihre Bedürfnisse ausgerichtet ist. Hier setzt die LICHT INS DUNKEL-Projektförderung an.

Mit der Projektförderung zahlen wir bei Projekten zu, die die Inklusion von armutsgefährdeten Kindern und/oder von Menschen mit Behinderungen zum Ziel haben. Wir unterstützen damit auch inklusionsfördernde Baumaßnahmen. Über die Projektförderung übernimmt LICHT INS DUNKEL einen Teil der anfallenden Kosten, nicht jedoch die Gesamtkosten.

Hier sehen Sie einige Projekte, die LICHT INS DUNKEL fördert bzw. gefördert hat.

Projektförderung beantragen

Eine Einreichung ist zwischen 1. April und 31. Dezember möglich. Bitte lesen Sie vorab in den „oft gestellten Fragen“ nach, ob sich Ihr Projekt grundsätzlich für eine Projektförderung qualifiziert.

Oft gestellte Fragen

Wann kann ich einreichen?

Man kann immer zwischen 1. April und spätestens 31. Dezember einreichen.

Wie viel wird gefördert?

LICHT INS DUNKEL leistet eine Zuzahlung zu Projektkosten, übernimmt aber nicht die Gesamtkosten.

Welche Projekte werden gefördert?

Es werden nur Kosten gefördert, die direkt Menschen mit Behinderungen und/oder sozio-ökonomisch benachteiligten Kinder und ihren Familien zugutekommen.

Auf- und Umbau bzw. Ausstattung von:

  • Tageseinrichtungen und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
  • barrierefreien und inklusiven Wohnformen
  • inklusiven Arbeitsplätzen
  • Kinder- und Jugendwohngemeinschaften
  • inklusiven Kindergärten, Schulen sowie Kompetenzzentren für Inklusions- und Sonderpädagogik
  • Therapieräumen und Therapiehallen
  • inklusiven Spielplätzen, Park- oder Gemeinschaftsanlagen
  • barrierefreien Außenbereichen zur Arbeits- und Freizeitgestaltung

Anschaffung von:

  • Heil- und Behindertenbehelfen
  • Therapie-, Förder- und Spielmaterialien
  • zielgruppenspezifischen Transportmitteln sowie Fahrzeugen für mobile und stationäre Betreuung und Begleitung
  • Hilfsmitteln zur Ermöglichung einer barrierefreien Infrastruktur
  • Hard- und Software für Unterstützte Kommunikation

Therapeutische und pädagogische Unterstützung für:

  • traumatisierte Kinder und ihre Bezugspersonen in Notsituationen
  • Kinder und Jugendliche bei Trennung, Scheidung oder Tod naher Angehöriger
  • Kinder, die von Gewalt oder sexuellem Missbrauch betroffen sind
  • Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhtem Unterstützungsbedarf
  • mobile Frühförderung sowie Betreuung von Kindern und deren Familien
  • Lernförderung von armutsgefährdeten bzw. armutsbetroffenen Kindern und Jugendlichen
  • Familienentlastungs- und Tagesbetreuungsangebote in Alltag und Freizeit
  • tiergestützte Interventionen

Angebote zur:

  • Aus-, Fort- und Weiterbildung für Menschen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf und dem Ziel der beruflichen Inklusion
  • Inklusion in den Bereichen Freizeit, Sport, Kunst und Kultur zur Förderung der sozialen/gesellschaftlichen Teilhabe
  • Betreuung, Begleitung und Beratung von Kindern und Jugendlichen sowie Erwachsenen mit Behinderungen
  • Gesundheitsförderung und Gesundheitskompetenz von Menschen mit Behinderungen
  • Stärkung der Selbstbestimmung und Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen
  • inklusionsspezifischen Aus-, Fort- und Weiterbildung von Freiwilligen und Ehrenamtlichen im Zusammenhang mit einem konkreten Projekt im Tätigkeitsbereich der Organisation
Welche Ansuchen werden nicht gefördert?
  • Ankauf von Grund und Boden bzw. Eigentumswohnungen
  • Anschaffung von nicht behinderungsbedingter Infrastruktur für den normalen Bürobetrieb (EDV, Laptop, Drucker, Beamer, Büromöbel etc.)
  • Büroadaptierungen oder generell alle anderen Ausgaben, die in keinem Zusammenhang mit Barrierefreiheit oder anderen behinderungsbedingten Aufwendungen stehen
  • Personalkosten, die nicht unmittelbar und direkt Menschen mit Behinderungen im Rahmen eines Projekts zugutekommen
  • laufende Ausgaben, die jeder Verein hat (PR-Maßnahmen, Öffentlichkeitsarbeit, Werbung, Miete, Jubiläums- oder Weihnachtsfeiern etc.)
  • alle Kosten im Zusammenhang mit Aus-, Fort- und Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, insbesondere im hauptamtlichen Bereich (Qualifizierungsmaßnahmen wie Lehrgänge, Tagungen, Kongresse etc.)
  • Forschungs- und Projektentwicklungskosten
  • Merchandising aller Art
  • Zuschuss zu Tiererhaltungskosten
  • Zuschuss zu Kosten und Aufwand für Delphintherapie
  • Projekte, die der Gewinnerzielung dienen
Welche Unterlagen sind erforderlich?
  • ausgefülltes Formblatt „Ansuchen um Zuzahlung“
  • nähere Beschreibung des Projekts (ggf. unter Hervorhebung der inklusiven Zielsetzung und der zu erwartenden inklusiven Wirkungen auf die Personen bzw. das gesellschaftliche Umfeld)
  • detaillierter Finanzierungsplan, aus dem die Zusammensetzung der Gesamtkosten, der Anteil der Eigen- und Restfinanzierung sowie etwaige andere Subventionsgeber hervorgehen
  • ggf. Kostenvoranschläge zu geplanten Anschaffungen/Ausgaben/Baumaßnahmen
  • aktuelle Vereinsunterlagen (Statuten und Vereinsregisterauszug) bzw. der Gesellschaftsvertrag
  • letzter Jahresabschluss (Bilanz bzw. Einnahmen/Ausgaben-Rechnung)
  • nur bei baulichen Veränderungen: Nachweis des Nutzungszeitraums (Mietvertrag, Eigentumsnachweis, etc.)

Zusätzliche Unterlagen (wenn vorhanden):

  • Kopie des Spendenbegünstigungsbescheids
  • Leitbild und Ethikrichtlinien
Wer kann einen Antrag stellen?

Das Ansuchen um Zuzahlung zu einem Projekt kann durch einen gemeinnützigen Verein, eine gemeinnützige GmbH, Stiftung oder Organisation sowie eine Glaubensgemeinschaft erfolgen. Alle Anträge, die den Einreichkriterien entsprechen, werden vom Verein LICHT INS DUNKEL in eine Projektliste aufgenommen. Die Liste wird laufend aktualisiert und an den Vereinsvorstand übermittelt.

Wer entscheidet über die Vergabe und bis wann?

Der Vereinsvorstand von LICHT INS DUNKEL entscheidet in einer eigens einberufenen Sitzung, welche Projekte unterstützt werden. Diese Sitzung findet üblicherweise im Mai oder Juni des Folgejahres statt.

Wie sieht der Ablauf aus?
  1. Sie stellen zwischen 1. April und spätestens 31. Dezember einen Antrag. Dieser wird von LICHT INS DUNKEL geprüft. Anschließend erhalten Sie eine Verständigungs-E-Mail, ob Ihr Projektantrag in die Liste möglicher Förderprojekte aufgenommen wurde oder nicht.
  2. Die Anträge aus der Projektliste werden dem Vereinsvorstand von LICHT INS DUNKEL im Mai/Juni des Folgejahres übermittelt. Dieser entscheidet über die Förderung und Förderhöhe der einzelnen Projekte.
  3. Wir verständigen Sie dann schriftlich und schicken Ihnen einen Vertrag. Sobald wir diesen unterfertigt vorliegen haben, überweisen wir die Fördersumme.
  4. Sie haben dann wiederum ein Jahr Zeit, die zweckmäßige Verwendung der Fördermittel nachzuweisen. Dieser Nachweis wird von der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Bonafide geprüft.
Wer erfährt von einer Projektzusage?

LICHT INS DUNKEL übermittelt Medienpartnerinnen und Medienpartnern Informationen zu den geförderten Projekten für ihre Berichterstattung. Öffentlich ist die Liste der geförderten Projekte hier einsehbar.

Kontakt

Sie haben Fragen zur Projektförderung? Dann kontaktieren Sie bitte:

Gabriel Neumeister
per E-Mail: office@lichtinsdunkel.org
telefonisch: +43 1 533 86 88 – 13