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Hilfe für Familien und Einzelpersonen

Der Soforthilfefonds hilft Familien mit Kindern oder Jugendlichen, die in Not geraten sind, und wenn die öffentlichen Stellen und Behörden nicht genug Unterstützung leisten können.

Mutter neigt sich zu ihrer Tochter hinunter. Das Mädchen sitzt an einem Kindertisch und sieht die Mutter an.
© Andi Weiland | Gesellschaftsbilder.de
Eine junge Frau mit einer Sehbeeinträchtigung hält in einem Hörsaal ein Tablet hoch, mit dem ein Text von einer Präsentation vergrößert dargestellt wird. Vor der Person steht ein Bildschirm mit größeren Buchstaben.
© Anna Spindelndreier | Gesellschaftsbilder.de

In diesen Fällen unterstützt die Soforthilfe

Manchmal stellt einen das Leben vor besonders schwere finanzielle Herausforderungen. Etwa wenn man unerwartet ein Familienmitglied verliert. Oder wenn das Einkommen kaum mehr reicht, um Heizung und Essen zu zahlen. In solchen Notsituationen kann der Soforthilfefonds Familien mit Kindern unterstützen.

Auch wenn öffentliche Stellen einen teuren Heilbehelf oder notwendige Therapien für Kinder mit Behinderungen nur zum Teil finanzieren, ist rasche Hilfe notwendig. Über den Soforthilfefonds kann für den Restbetrag angesucht werden.

Eine junge Frau mit einer Sehbeeinträchtigung hält in einem Hörsaal ein Tablet hoch, mit dem ein Text von einer Präsentation vergrößert dargestellt wird. Vor der Person steht ein Bildschirm mit größeren Buchstaben.


Mit dem Ernst-Wolfram-Marboe-Soforthilfefonds helfen wir schnell und unbürokratisch.

Wir helfen:

  • Familien mit minderjährigen Kindern in sozialer Not
  • Kindern mit Behinderungen
  • Menschen, die von Geburt an oder seit ihrer Kindheit eine Behinderung haben
  • Schulen und Kindergärten

Mit der Soforthilfe ermöglichen wir sehr viele unterschiedliche Anschaffungen und Leistungen. Dafür können Sie um Soforthilfe ansuchen:

  • Zuzahlung zu Miete, Strom, Heizrückständen und den täglichen Lebensbedarf für Familien mit Kindern in sozialer Not und Familien, die besondere Schicksale erlitten haben
  • Zuzahlung zu Behindertenbehelfen, zum Beispiel: Selbstbehalte für E-Rollstühle, Adaptierungen für Rollstühle, behindertengerechte Fahrzeuge, Augensteuerungscomputer, Treppenlifte, Badumbauten, Hilfsmittel bei Seh- und Hörbeeinträchtigungen, Blindenführhunde und Assistenzhunde
  • Unterstützung bei Therapiekosten, zum Beispiel: Logopädie, Physiotherapie, Psychotherapie, Ergotherapie, Autismus-spezifische Therapien
  • Zuzahlung zu Behindertenbehelfen, zu Therapie- und Spielmaterial, zu Schulland- und Sportwochen für Schulen und Kindergärten

LICHT INS DUNKEL geht sorgsam mit den anvertrauten Spendengeldern um. Daher wird jedes Ansuchen erst vom zuständigen Amt überprüft. Außerdem sind wir in ständigem Kontakt mit den Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern.

Schritt für Schritt zum Antrag

Jeder Antrag muss von einer öffentlichen Stelle bestätigt werden, zum Beispiel vom Amt der Kinder- und Jugendhilfe, Sozialamt, Magistrat, Gemeindeamt, BH (Bezirkshauptmannschaft) oder von einer Sozialberatungsstelle. Diese Bestätigung kostet kein Geld.

Es gibt zwei Wege

Weg 1

Sie vereinbaren einen persönlichen Termin bei einer öffentlichen Stelle.

Diese prüft Ihr Anliegen und füllt gemeinsam mit Ihnen den Antrag aus.

Dann bestätigt die Stelle den Antrag und schickt ihn an LICHT INS DUNKEL.

Anschließend prüft LICHT INS DUNKEL den Antrag und verständigt Sie schriftlich.

Weg 2

Sie füllen selbst den Antrag aus.

Dann vereinbaren einen persönlichen Termin bei einer öffentlichen Stelle und lassen den Antrag prüfen und bestätigen.

Anschließend schicken Sie oder die Stelle den Antrag an LICHT INS DUNKEL.

LICHT INS DUNKEL prüft dann den Antrag und verständigt Sie schriftlich.

Wichtig: Der Antrag muss immer von einer öffentlichen Stelle bestätigt werden.

Diesen Familien haben wir zum Beispiel geholfen

Bewegungstrainer
Das 9-jährige Mädchen einer Familie mit 3 Kindern ist mit einer Behinderung zur Welt gekommen. Sie benötigt einen Motomed Bewegungstrainer. Die öffentlichen Stellen fördern nur einen Teil der Kosten, LICHT INS DUNKEL übernimmt den Rest.

Behindertengerechter Umbau
2 Söhne einer alleinerziehenden Mutter leben mit fortschreitendem Muskelschwund. Sie nutzen daher einen Rollstuhl. Das Haus der Familie wird behindertengerecht umgebaut. Das ist für die Familie zu teuer. LICHT INS DUNKEL unterstützt finanziell.

Nachhilfe in Gebärdensprache
Ein gehörloses 15-jähriges Mädchen braucht Nachhilfe in Gebärdensprache. So kann sie selbstständiger leben und dem Unterricht in der HTL besser folgen. LICHT INS DUNKEL hilft mit einer Zuzahlung zum Kurs.

Lebenshaltungskosten
3 Kinder sind nach dem unerwarteten Tod ihrer Mutter Vollwaisen. Sie werden von den Großeltern betreut. Zurzeit können sie nicht auf das Konto der Mutter zugreifen. Sie können auch noch nicht Familienbeihilfe und Waisenpension beantragen. Über den Soforthilfefonds greift LICHT INS DUNKEL der Familie unter die Arme.

Mietrückstand
Eine schwer kranke alleinerziehende Mutter lebt mit ihrem Sohn mit Entwicklungsverzögerung an der Armutsgrenze. Das Rehabilitationsgeld der Mutter wurde eingestellt, vom AMS wurde sie abgewiesen, der Antrag auf Mindestsicherung ist noch in Begutachtung. Die Mutter braucht dringend ein Waschbecken in der Küche, sie ist mit der Miete in Rückstand und es fehlt an Geld für Lebensmittel und Medikamente. LICHT INS DUNKEL gibt mit einer Einmalzahlung eine wertvolle Unterstützung.

Sommersportwoche
Eine Mittelschule plant eine Sommersportwoche im Waldviertel. Die Schülerinnen und Schüler sollen dabei ihr Land kennenlernen und bei Spiel und Sport Gemeinschaft erleben. Da die Kinder aus unterschiedlichen sozialen Schichten kommen, können sich nicht alle Eltern den Aufenthalt leisten. LICHT INS DUNKEL leistet für einige Kinder eine Zuzahlung, damit alle an der Sommersportwoche teilnehmen können.

Oft gestellte Fragen

Was wird nicht bezahlt?

Zum Beispiel: Führerscheinkosten, Handyrechnungen, Laptops/Computer (außer für ein Kind mit Behinderung), Delphintherapie, Reisekosten, Flugtickets zur Familienzusammenführung, Rückführungskosten, Zahnbehandlungen, Genossenschaftsbeiträge / Kaution, Kreditrückzahlungen, Schulden, Kosten für Aufenthaltstitel und Visa, Operationskosten im Ausland

Welche Unterlagen muss ich schicken?

Sie müssen auf jeden Fall den vollständig ausgefüllten und von Ihnen unterschriebenen Antrag schicken. Dieser muss auch von einem Amt bestätigt sein.

Bei Behinderung oder Krankheit benötigt LICHT INS DUNKEL zusätzlich ärztliche Zeugnisse oder Befunde.

Wenn um etwas Bestimmtes angesucht wird, zum Beispiel ein Behindertenbehelf oder eine Therapie, schicken Sie bitte den Kostenvoranschlag (KV) mit.

Welches Amt bestätigt meinen Antrag?

Zum Beispiel: Amt der Kinder- und Jugendhilfe (Jugendamt), Sozialamt, Magistrat, Gemeindeamt, Bezirkshauptmannschaft (BH), Sozialberatungsstellen (Caritas, Diakonie, Hilfswerk, Rotes Kreuz, Volkshilfe, Beratungsstellen für geflüchtete Menschen, …)

Wie viel Geld bekomme ich?

Das hängt von der Familiensituation und den individuellen Lebensumständen ab. So werden etwa das Familieneinkommen oder auch die Anzahl der Kinder berücksichtigt. Die Höhe der Unterstützung variiert daher von Fall zu Fall.

Bekomme ich sicher eine Unterstützung, wenn ich ansuche?

LICHT INS DUNKEL prüft jeden Antrag anhand der Unterlagen und Kriterien und entscheidet dann über die Höhe der Zuzahlung. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Unterstützung.

Gibt es eine Einkommensgrenze?

LICHT INS DUNKEL überprüft die Einkommenssituation sehr genau. Bei außergewöhnlich hohen Belastungen und/oder Anschaffungskosten gibt es bei Familien mit einem Kind / mit Kindern mit Behinderungen in Einzelfällen auch bei höherem Einkommen eine Zuzahlung.

Wird das Geld auf mein Konto überwiesen?

Manche Unterstützungen werden direkt beglichen, zum Beispiel Mietrückstände, Rückstände beim Stromanbieter, offene Heizkosten. Auch die Honorare an Therapeutinnen und Therapeuten werden direkt an diese ausbezahlt. Ebenso werden Kosten für Behindertenbehelfe direkt an die Lieferfirma überwiesen.

Es kann sein, dass Sie Hilfe in Form von Gutscheinen erhalten.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Sobald alle Unterlagen vollständig, unterschrieben und vom Amt bestätigt bei uns eingelangt sind, dauert es ein bis zwei Monate, bis wir Ihren Antrag fertig bearbeitet haben.

Wie erfahre ich, ob ich unterstützt werde?

Sie werden von uns schriftlich per Post informiert. Aufgrund des Datenschutzes können wir keine telefonische Auskunft geben.

Die Unterstützung wird einmal ausbezahlt.

Die Unterstützung wird einmal ausbezahlt.

Für jeden Haushalt kann einmal im Geschäftsjahr um Unterstützung angesucht werden. Ein Geschäftsjahr verläuft immer von 1. April bis 31. März des Folgejahres.

Können mehrere Familienmitglieder in einem Haushalt ansuchen?

Pro Haushalt kann immer nur ein Antrag gestellt werden.

Kontakt

Sie haben Fragen zur Soforthilfe?
Dann kontaktieren Sie uns bitte:

per Mail: office@lichtinsdunkel.org
telefonisch: +43 1 533 86 88