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Erklärung zur Barrierefreiheit

Für LICHT INS DUNKEL hat Barrierefreiheit einen besonderen Stellenwert, denn ohne dem Abbau von Barrieren ist Inklusion nicht möglich.

Inklusion ist einer unserer Grundwerte. Wir sind daher mit dem Auftrag angetreten, eine weitestgehend barrierefreie Website zu gestalten. Momentan befindet sich die Website in Aufbau. Es kann also sein, dass noch nicht alle Elemente barrierefrei sind. Wir arbeiten daran.

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist in Österreich seit 26. Oktober 2008 in Kraft. Sie hält unter anderem fest, dass die Menschenrechte uneingeschränkt für alle Menschen gelten – somit auch unabhängig davon, ob jemand mit einer Behinderung lebt oder nicht. Damit Menschen mit einer Sehbehinderungen unsere Internetseite nutzen können, haben wir sie barrierefrei gestaltet. Auch die PDF-Formulare für den Soforthilfeantrag, den Projektförderungsantrag und zur Einreichung zum Herbert Pichler-Inklusions-Medienpreis sind barrierefrei. Dies ermöglicht die selbstständige Nutzung unserer Angebote und eine bessere Teilhabe.

Der Verein LICHT INS DUNKEL ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

LICHT INS DUNKEL strebt eine Zertifizierung nach den strengen Standards der W3C-Richtlinien (WCAG) an. Dieses offizielle Zertifikat (Web Accessibility Certificate) wird von der Initiative WACA und der unabhängigen Zertifizierungsstelle TÜV Austria vergeben.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website lichtinsdunkel.org.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der im Folgenden dargelegten Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte vereinbar.

Die zugrundeliegenden Kriterien basieren auf WCAG 2.2 Konformitätsstufe AA bzw. dem gleichwertigen Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • Nicht alle Bilder haben einen Alternativtext.
    (WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt)
  • Bei aktiviertem Slider ändert sich die Reihenfolge der Slider-Elemente für Screenreader-Nutzer:innen.
    (WCAG-Erfolgskriterium 1.3.2 Sinnvolle Reihenfolge)
  • Die Slider-Punkte zum Wechseln zwischen Slides weisen einen unzureichenden Kontrast auf.
    (WCAG-Erfolgskriterium 1.4.3 Kontrast – Minimum und 1.4.11 Nicht-Text Elemente Kontrast)
  • Es gibt Inhalte, die bei 400 % Zoom nicht korrekt umbrechen.
    (WCAG-Erfolgskriterium 1.4.10 Umbrüche (Reflow))

b) Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

  • Das Newsletter- und Spendenformular sind nicht Teil der Website und werden von externen Anbietern bereitgestellt. Die Formulare sind derzeit nicht vollständig barrierefrei, liegen außerhalb unseres Einflussbereichs und fallen daher nicht unter die Richtlinie (EU) 2016/2102. An einer Verbesserung wird gearbeitet.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 14. November 2024 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem Webzu­gäng­lichkeitsgesetz zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines externen Accessibility Audits nach WCAG 2.2 im Konformitätslevel AA im November/2024.

Überprüft wurden:

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Neue Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung regelmäßig geprüft.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen.

Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an die folgende Kontaktadresse mit dem Betreff „Meldung einer Barriere auf der Website lichtinsdunkel.org„. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Kontakt:

Verein LICHT INS DUNKEL
CAPE 10, Alfred-Adler-Straße 1
1100 Wien
Tel.: +43 1 533 86 88
Fax: +43 1 533 99 55
E-Mail: office@lichtinsdunkel.org

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungs­förderungs­gesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt Ihre Anliegen über das Kontaktformular der Beschwerdestelle auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren